zum schließen klicken
Direkt zum Inhalt
zum schließen klicken
Feuerwehrtauglichkeit Tauchtauglichkeit Atemschutzgeräte Dr.Konrad Arzt Oberasbach Nürnberg

Feuerwehrtauglichkeit / Tauchtauglichkeit

Wer beruflich oder im Sport Atemgeräte trägt, benötigt aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Tauglichkeitsbescheinigung. Um sicherzustellen, dass beispielsweise bei einer Tätigkeit in der Feuerwehr oder beim Tauchsport keine gesundheitlichen Bedenken bestehen, führen wir eine Reihe von Untersuchungen durch: Unter anderem werden Herz- und Lungenfunktion überprüft, um Vorerkrankungen oder Risikofaktoren auszuschließen.

Aktive Mitglieder der Feuerwehren benötigen die arbeitsmedizinische Untersuchung zum Tragen von Atemschutzgeräten (G26) oder zur vollwertigen Tauchtauglichkeit (G31).

Wir beraten Sie zu den Untersuchungen, führen die notwendigen Tests in unserer Praxis durch und stellen Ihnen die jeweilige Bescheinigung aus.